Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Patient und Heilpraktikerin.
Als gesetzliche Grundlage dieses Vertrages gelten §§ 611 ff BGB, solange keine weiteren Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich der Patient/die Patientin zur Beratung, Diagnose und Therapie an mich als Heilpraktikerin richtet.
Die Patienten verpflichten sich alle Rechnungsbeträge zu begleichen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Wiedererstattung der PKV, der Zusatzversicherung oder der Beihilfe erfolgt.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (gebüH) (Stand: 1985).
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